Wo darf ich meine Drohne nicht fliegen lassen?
Über Orten, an denen die Polizei oder Feuerwehr im Einsatz ist, dürfen Privatanwender keine Drohne zum Einsatz bringen. Gleiches gilt für das Überfliegen von Krankenhäusern, Menschenmengen, Gefängnissen, Militärgelände, Fabriken oder Naturschutz-Gebieten.
Wie sieht es mit dem Fliegen in Wohngebieten aus?
Du willst nur mal eben zur Haustür raus und deine Drohne ein paar Runden drehen lassen? Das ist erlaubt, sofern deine Drohne nicht mehr als 250 Gramm wiegt.
Meine Drohne hat eine Kamera. Kann ich überall filmen?
Nein. Du kannst deine Nachbarn nicht beim Kochen, Fernsehschauen und …nein, lassen wir das… über deine in die Drohne integrierte Kamera beobachten. Beim Überfliegen von Wohngebieten sind Video- und Ton-Aufnahmen generell verboten.
Es sei denn, der Eigentümer der Wohnanlage bzw. der Mieter stimmt dem Überflug und/oder den Aufnahmen zu. Doch welcher Eigentümer oder Mieter macht das schon? Und welcher Drohnenpilot geht von Haus zu Haus, um sich schriftliche Genehmigungen zu holen? Eben.
Muss ich meine Drohne noch sehen, wenn sie fliegt?
Drohnen bis zu fünf Kilo dürfen nur in Sichtweite des Piloten fliegen. Falls bei dir eine Videobrille zum Einsatz kommt, darfst du maximal bis in 30 Meter Höhe fliegen. Das gilt auch nur für Drohnen, die nicht mehr als 250 Gramm wiegen.
Seit Oktober 2017 sind weitere Auflagen hinzugekommen: Drohnen über 250 Gramm benötigen eine feuerfeste Plakette mit Namen und Adresse des Besitzers, auch für den Fall, dass die Drohne wirklich einmal außer Sichtweite gerät, eine Begleitperson dich nicht warnen kann und sich das Fluggerät verirrt.
Darf ich meine Drohne auch in der Nähe von Flughäfen nutzen?
Nein, du musst einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Kilometern zu einem Flughafen halten. Studien zeigen: In diesem Jahr gibt es fast 50 Prozent mehr Zwischenfälle mit Drohnen im deutschen Luftraum, die von Piloten großer Flugzeuge gemeldet worden sind.
„Wir sehen die Drohnen nicht auf dem Radar und sie sind in der Regel zu klein, um von einem Piloten früh genug gesehen zu werden. Deshalb können sie gerade rund um Flughäfen zur Gefahr für Verkehrsflugzeuge werden", erklärt die Deutsche Flugversicherung dazu.
Lohnt es sich, meine Drohne separat zu versichern?
Nein. Silke Kursawe, Versicherungsexpertin beim unabhängigen Portal finanztip.de, erklärt: „Wer seine Drohne nur privat nutzt, muss keine eigene Drohnen-Haftpflicht-Versicherung abschließen, da reicht in der Regel die normale Privathaftpflicht.“ Dazu solltest du allerdings die Bedingungen und das Kleingedruckte deiner Haftpflichtversicherung noch einmal studieren.
Wirst du in Bezug auf eine Regelung für von Drohnen verursachte Schäden nicht fündig, ist es sinnvoll, direkt bei deiner Versicherung nachzufragen, ob Drohnenschäden abgedeckt sind. Falls das verneint wird, solltest du deine Versicherung auf einen Tarif mit Drohne umstellen. Dabei empfiehlt Kursawe eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro. Wichtig: Achte darauf, dass in Bezug auf das Gewicht der Drohne keine Einschränkungen im Tarif vorhanden sind.
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