Der Europäische Gerichtshof hat eine geplante Verbraucher-Sammelklage gegen Facebook in Österreich für unzulässig erklärt, der sich auch Nutzer aus Deutschland anschließen wollten. Im eigenen Namen darf der österreichische Datenschützer Max Schrems aber sehr wohl in seiner Heimat gegen den internationalen Konzern klagen. Dies entschieden die EU-Richter am Donnerstag in Luxemburg. Der Dauerstreit des Aktivisten gegen das soziale Netzwerk geht damit in die nächste Runde.
Schrems betonte nach dem Urteil, nun sei der Weg für eine Musterklage gegen Facebook in Wien endlich frei, die Blockadeversuche des Unternehmens seien gescheitert. Facebook zeigte sich indes zufrieden, dass keine Sammelklage zugelassen worden sei. Man freue sich darauf, die Angelegenheit beizulegen, erklärte eine Sprecherin.