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Markenrecht

Social-Media-Anwältin: "Pinterest könnte Marken verwässern"

Annette Mattgey Veröffentlicht am 14.02.2012 - 09:02 Uhr

Social-Media-Anwältin: "Pinterest könnte Marken verwässern"
Foto: © Pressefoto

Der Sharing-Dienst Pinterest lebt von den im Netz zusammengeklaubten Bildern, die User an ihre Pinwand hängen. Dass hier urheberrechtliche Probleme lauern, wird derzeit in vielen Blogs diskutiert. Aber auch markenrechtliche Aspekte spielen eine Rolle, erklärt Nina Diercks (Foto) im Interview mit LEAD digital. Die Rechtsanwältin betreibt eine Kanzlei in Hamburg und beteiligt sich selbst an der Diskussion mit ihrem Social Media Recht-Blog.

Auf welche Weise können bzw. sollten Unternehmen reagieren, wenn sie merken, dass Bilder von ihrer Website widerrechtlich bei Pinterest verwendet wurden?
Wie Unternehmen reagieren können und wie sie sollten, sind wohl zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Sie können wie jeder Rechteinhaber natürlich mit einer Abmahnung auf Unterlassung, Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und Schadensersatz reagieren – vorausgesetzt, der jeweilige „Pinner“ ist zu identifizieren. Ansonsten wäre das Geltendmachen eines Auskunftsanspruches gegenüber Pinterest nötig und das könnte wohl, salopp gesagt, eher heiter werden.
Ob es im Interesse eines Brands ist, das juristische Besteck hervorzuholen und die eigenen Rechte damit durchzusetzen, ist allerdings eine zweite Frage. Schließlich können Marketinginteressen durchaus dafür sprechen, die Nutzer im Sinne der Marke gewähren zu lassen. Sind allerdings Markenrechte betroffen (ja, nicht nur das Urheberrecht kann aufgrund des Teilens von Inhalten berührt sein), müssten die Unternehmen eigentlich dagegen vorgehen. Warum? Der Inhaber einer Marke muss einer sogenannten „Verwässerung“, sprich der Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft seiner Marke, entgegentreten. Unterlässt er dieses – indem er Dritten die Nutzung seiner Marke faktisch gewährt, läuft er Gefahr, sich dieses „Gewährenlassen“ in einem weiteren Fall der Markenrechtsverletzung vorhalten lassen zu müssen. Gerichtsentscheidungen dazu, ob ein Sharen von Markenkennzeichen in sozialen Netzwerken ggf. eine Verwässerung der Marke durch die User darstellen oder jedenfalls indirekt zu einer Verwässerung führen kann, existieren jedoch (noch?) nicht.

Für Webshops hat das Posten von Bildern eindeutige Vorteile. In den USA bringt Pinterest bereits enormen Traffic. Wie können Unternehmen von Pinterest profitieren und es ihren Nutzern erlauben, Bilder zu verwenden?
Das ist relativ einfach. Die Unternehmen könnten beispielsweise auf der Website, dem Blog oder der Facebook-Seite Bilder vorhalten, die explizit zum Downloaden bzw. Sharen bereitgestellt werden. Am einfachsten ginge dies über eine der sogenannten CC-Lizenzen (Creative Commons). Dabei handelt es sich urheberrechtlich um einen standardisierten Lizenzvertrag, der dem Nutzer vom Rechteinhaber, also hier dem Unternehmen, angeboten wird. Ist ein Bild oder ein sonstiger Beitrag mit einer CC-Lizenz versehen, wäre dem User klar, dieses Bild, das darf ich nutzen. (Aber Obacht! Es gibt verschiedenen CC-Lizenzen und in jedem Fall ist wenigstens der Urheber, bzw. Rechteinhaber zu benennen!)

Wie kann ich als Nutzer verhindern, gegen das Urheberrecht zu verstoßen, wenn ich Pinterest nutze?
Der einfachste Grundsatz wäre, teile nur Bilder, Grafiken oder sonstige Beiträge, die Du selbst erstellt hast. Der sicherste Weg bei fremden Bildern wäre, den Urheber oder sonstigen Rechtinhaber vorher um eine Einwilligung zu bitten, ihn also zu fragen. Beides widerspricht allerdings der Idee einer Plattform wie Pinterest. Schließlich ist Sinn und Zweck vieles vielen möglichst schnell und unkompliziert zu zeigen.
Das ändert jedoch nichts daran, dass grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn ich fremde Werke (Fotografien, Grafiken usw.) ohne Einwilligung des Urhebers einfach kopiere (oder durch die Plattform kopieren lasse) und im Web öffentlich zugänglich mache.
Also ist dem User neben der Verwendung von eigenen Beiträgen und der Einholung der Einwilligung bei fremden Beiträgen zu raten, nach Beiträgen mit den schon erwähnten CC-Lizenzen Ausschau zu halten.
Weiter wird unter Juristen, wie beispielsweise vom geschätzten Kollegen Schwenke, argumentiert, dass der derjenige, der auf seiner eigenen Seite Empfehlungsschaltflächen wie „Teilen“ „Like“ oder „+1“ anbringt, sich grundsätzlich mit dem Weiterverbreiten seiner Inhalte einverstanden erklärt. Das Problem in diesem Fall ist, dass der Nutzer im Zweifel auch nicht weiß, ob derjenige, der diesen Inhalt zusammen mit einer Empfehlungsschaltfläche ins Web gestellt hat, auch über die entsprechenden Rechte verfügt. Das heißt, dass ich als Nutzer dabei immer noch im Risiko bin. Denn auf die absolute Verantwortlichkeit dieses Dritten, der den Inhalt „zuerst“ eingestellt hat, kann sich der User ebenso wenig wie auf ein „Ich wusste aber nicht, dass….“ berufen.
Und schließlich kann der User Pinterest (und andere Plattformen) natürlich einfach nutzen, ohne sich um Urheberrechte, Haftung Lizenzen und Einwilligungen zu kümmern. Dann sollte der Nutzer allerdings zwischen 700 Euro und 1000 Euro zur Sicherheit zur Seite legen – so teuer kann nämlich ungefähr eine Abmahnung insgesamt wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht werden.

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